1. ABHOLEN UND RÜCKGABE DES MATERIALS
Der Mietvertrag erlischt erst, wenn alle Mietgegenstände wieder im Besitz des Vermieters sind.
Werden Mietgegenstände verspätet zurückgegeben, ist pro angefangenem Kalendertag der für die Mietgegenstände geltende Tagesmietpreis fällig.
2. MIETE MIT BETREUUNG
Bei der Miete von Material mit Betreuung sollte das Personal alle 5-6 Stunden warm verpflegt werden.
Sollte dies nicht möglich sein werden die dadurch anfallenden Spesen nachträglich verrechnet.
An den Haftungsbedingungen ändert sich nichts.
3. MÄNGEL
Die Mietware wird durch uns nach der Rücknahme getestet.
Sollten irgendwelche Mängel, die durch den Mieter entstanden sind, festgestellt werden, behalten wir uns vor die entstandenen Kosten für die Reparatur inklusive Materialbeschaffung dem Mieter
zu berechnen.
Der Mieter hat das Recht, sich vor der Miete von der Funktionstüchtigkeit der Geräte zu überzeugen.
4. HAFTUNG
Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die an und von den gemieteten Geräten entstehen. Er übernimmt
die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des Erhalts bis zum Zeitpunkt der Rückgabe und haftet im
vollen Umfang für allfällige Schäden der Geräte durch
unsachgemässe Handhabung durch den Mieter und oder Drittpersonen. Nicht retourniertes Mietmaterial wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
soundsolution.ch GmbH haftet nicht für Schäden und Störungen, welche durch die
Mietgeräte verursacht werden; dazu zählt auch die Überschreitung der zulässigen Lautstärke.